Das Familiengericht hat einen Verfahrensbeistand für Dich bestellt
weil
- DEINE Eltern vor Gericht um das Sorgerecht oder Umgangsrecht streiten,
- es Sorge um DEIN Wohlergehen gibt,
- DU ein Recht hast, im gerichtlichen Verfahren gehört zu werden,
- DEINE Interessen im Mittelpunkt stehen.
DEIN Beistand
- hört DIR zu.
- informiert DICH über das Verfahren, den Ablauf und wie das Ergebnis aussehen kann.
- gibt wie ein Anwalt DEINE Wünsche, Interessen und Sorgen an den/die Richter/in weiter.
- sorgt dafür, dass DEINE Meinung beachtet wird.
- begleitet DICH, wenn das Gericht DICH anhören möchte.
Sprich mit Deinem Verfahrensbeistand darüber, was er an das Gericht weitersagen darf oder auch muss!
Der Verfahrensbeistand begleitet DICH bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens.
Das Verfahren endet einen Monat nach der gerichtlichen Einigung,
dann ist die Tätigkeit des Verfahrensbeistands beendet.
